Die Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne erfolgt innerhalb von Flussgebieten. Für das deutsche Donaugebiet wird der Hochwasserrisikomanagementplan länderübergreifend erstellt.
Für die Überprüfung und Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne haben die Flussgebietsgemeinschaften vereinbart, pro Flussgebiet einen gemeinsamen und bundeslandübergreifenden Plan zu erstellen. Die Bundesländer erarbeiten jeweils Beiträge für die Hochwasserrisikomanagementpläne in ihrem Zuständigkeitsbereich. Für das deutsche Einzugsgebiet der Donau koordinieren die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern die Erstellung des Hochwasserrisikomanagementplans bis Ende 2021.
Bei der Erstaufstellung wurden 2015 jeweils einzelne Pläne in den beteiligten Bundesländern erstellt, die Ergebnisse wurden untereinander koordiniert. In Baden-Württemberg stellten die Regierungspräsidien in ihrer Funktion als Flussgebietsbehörden für das gleichnamige Bearbeitungsgebiet der Flussgebietseinheit Donau in Baden-Württemberg den Risikomanagementplan inklusive des Umweltberichts zur Strategischen Umweltprüfung nach europäischer Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und Wasserhaushaltsgesetz zum 22. Dezember 2015 auf. Der Plan wurden im Sinne von Paragraph 14l des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) angenommen. Die Bekanntmachung über die Annahme des Hochwasserrisikomanagementplans wurde im Staatsanzeiger veröffentlicht.